Lärm als Nebenprodukt der Produktivität – wie davor schützen?

Die Industrieleistung unseres Landes ist stark. Jeden Tag laufen Maschinen in ihren Produktionsprozessen und stellen Güter, Waren und Lebensmittel her. Produktivität ist die Devise. Dennoch geht mit der Produktivität in den Industrieanlagen ein Gesundheitsrisiko einher. Zuerst mag man an Umweltverschmutzung und Abgase denken, die die menschliche Gesundheit belasten können. Unser Artikel beschäftigt sich jedoch mit einer anderen Art von Gesundheitsbelastung, die lange unterschätzt wurde: Lärm. Lärm kann die Umwelt verschmutzen und stellt gleichzeitig für den Menschen ein gesundheitliches Risiko dar. Der Lärmschutz ist inzwischen ein etabliertes Feld geworden, um Mitarbeiter vor den schädlichen Folgen von Lärm zu schützen.

Die Notwendigkeit der Stille: Akustische Isolierung in der Industrie

Wie wichtig Stille in einer produktiven Gesellschaft ist, ist nicht nur daran zu erkennen, dass Menschen zunehmend gestresst, ausgebrannt und psychisch belastet sind, wenn diese über längere Zeiträumen Lärm schutzlos ausgeliefert sind. Die Industrie hat bereits den Riegel vor den Lärm geschoben und zählt auf akustische Isolierungen in deren Werkhallen. Akustische Isolation ist genau die Technik, die die Mitarbeiter vor Lärmbelastung schützt. Und es lohnt sich doppelt und dreifach, denn Lärmschutz schont die Gesundheit der Arbeitenden generell und trägt überdies zu einer Verbesserung der Konzentration und Arbeitsqualität bei.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Umwelt- und Arbeitsschutz

Der Gesetzgeber hat rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Umwelt und Menschen bei der Arbeit vor Lärm schützen. Im Arbeitsschutzgesetzt werden Grenzwerte für den Arbeitsplatz festgelegt. Die Unternehmer müssen diese Grenzen verpflichtend einhalten. Sollte noch keine Lärmschutzmaßnahmen in den Betrieben umgesetzt worden sein, so ist das Gesetz dahinter, dass Unternehmer entsprechende Lärmschutzmaßnahmen nach Vorschrift umsetzen. Nur dann sind Mensch und Natur vor den schädlichen Folgend von Lärm geschützt.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz BImSchG) beinhaltet die wichtigsten Vorschriften zum Lärmschutz in gewerblichen Produktionsstätten. Das Ziel des Gesetzes ist es, Vorsorge und Verhinderung von starker Lärmbelästigung.

Mit der TA-Lärm bekommen Industriebetreiber eine technische Anleitung, wie zum Schutz gegen Lärm vorgegangen werden kann. Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland soll die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen Lärm schützen. Dazu sind darin die Immissionsgrenzwerte für Lärm definiert.

Beschäftigte werden weiter durch die Verordnungen geschützt, die in der Arbeitsstättenverordnung zu finden sind. Auch diese zeigt technische Regeln für die lärmgeschützte Gestaltung von Arbeitsstätten. In der ASR A3.7 werden konkrete Anforderungen formuliert, um den Schalldruckpegel in Arbeitsstätten zu senken. Diese spezielle technische Regelung schreibt Pegelwerte für Arbeitsstätten vor.

Innovationen im Lärmschutz: Praktische Anwendungen

Stille Oasen: Die Schallschutzkabine

In eine Schallschutzkabine ist Lärm enorm gedämmt. Umgebender Lärm wird absorbiert, bevor er sich breitmacht.

Barrieren des Lärms: Lärmschutzwände

Arbeitsbereiche in Produktionsstätten sind mit Lärmschutzwänden getrennt. Damit greift die Schallübertragung von einem lauten Bereich nicht in die geschützten Arbeitsbereiche.

Flüsternde Technik: Schalldämpfer

Über Luftströmungen verbreiteter Schall lässt sich mit Schalldämpfer eindämmen. Praktische Anwendung finden Schalldämpfer bei Lüftungssystemen und Auspuffanlagen.

Fazit: Harmonie durch Lärmschutz

Lärm verschmutzt die Umwelt wie Abgase und Müll. Industriebetriebe müssen Lärmschutzmaßnahmen gewissenhaft umsetzen, indem die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, die konkrete Pegelwerte und Lärmschutztechniken vorgibt. Lärmschutz bedeutet für die Mitarbeiter ein angenehmeres und gesünderes Umfeld. Letztendlich entsteht in lärmgeschützten Betrieben mehr Produktivität sowie Harmonie und Ausgewogenheit bei den Mitarbeitern.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)